a254

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Die Teilnahme oder Absage von Weiterbildungsangeboten bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Für drei- bis viersemestrige Lehrgänge besteht ein Ausbildungsvertrag. Dieser regelt die Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten beider Seiten. Er wird durch die AGB ergänzt.

Die Vereinbarungen für kürzere Bildungsangebote regeln Anmeldeblatt / Prospekt und AGB.

2. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmebeiträge / Semesterbeiträge werden im Voraus verrechnet. Der Gesamtbetrag ist ohne Abzug acht Tage nach Erhalt der Rechnung fällig, danach werden Mahnspesen verrechnet.

3. Seminarpauschale
Ein Seminarpauschale für die Benützung der Infrastruktur und für die Mittagessen ist im jeweiligen Teilnahmebeitrag inbegriffen.

4. Nächtigung
Im Haus stehen Ein- und Zweibettzimmer sowie rollstuhlgerechte Zimmer zur Verfügung. Die Reservierung erfolgt durch Anmeldung bei der ASOM. Die Kosten für Nächtigung, Frühstück oder etwaige Abendessen werden dem / der TeilnehmerIn vom Kardinal König Haus zusätzlich verrechnet.

Bei einem Storno von Nächtigung / Frühstück gelten die AGB des Kardinal König Hauses.

5. Notwendige Änderungen / Absage einer Veranstaltung durch die ASOM
Die ASOM ist verpflichtet, für eine ordungsgemäße Bildungsorganisation Sorge zu tragen. Änderungen der ausgeschriebenen Termine, der ReferentInnen oder anderer Lehrgangselemente können sich als notwendig herausstellen. Die ASOM nimmt dabei auf Anliegen der TeilnehmerInnen, deren Organisationen und der Lehrenden nach Möglichkeit Rücksicht. In diesen Fällen ist der / die AusbildungsteilnehmerIn nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche gegenüber der ASOM zu stellen.

6. Haftung
Die ASOM und das Kardinal König Haus übernehmen keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Sachen, die von TeilnehmerInnen oder Besuchern in Zimmer, Seminarräume und allgemein zugängliche Räume mitgebracht werden.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nicht gestattet ist, Dekorationsmaterial oder sonstige technische Gegenstände ohne Zustimmung des Kardinal König Hauses anzubringen oder aufzustellen. Falls dem Kardinal König Haus dabei Schäden entstehen, hat der Kunde, unabhängig davon, wer diese Arbeiten durchgeführt hat, diesen Schaden zu ersetzten.

7. Verschwiegenheit
Im Interesse einer offenen Arbeits- und Lernatmosphäre und zum Schutz von Teilnehmenden und Lehrenden verpflichten sich Lehrende und Teilnehmende zur Vertraulichkeit in Bezug auf alle persönlichen Informationen während und nach dem Lehrgang.

Wo es für die Information der Lehrenden untereinander notwendig ist, entbindet der / die TeilnehmerIn die Lehrenden von der Verschwiegenheitspflicht gegenüber anderen Lehrenden der ASOM.

8. Beendigung eines Lehrgangs
Die Ausbildung endet mit ordentlichem Abschluss, Abbruch oder Ausschluss.

Bei ordentlichem Abschluss, der eine Leistungsüberprüfung umfasst, erhält der / die TeilnehmerIn ein entsprechendes Abschlusszeugnis oder Diplom.

Die Ausbildung kann jederzeit von der / dem Teilnehmenden abgebrochen werden. Der aktuell angefallene Teilnahmebeitrag (Semester bzw. Jahresgebühr, s. Anmeldeformular) ist zu begleichen, weitere Gebühren fallen nicht an. In Absprache mit der ASOM-Leitung kann eine unterbrochene Ausbildung innerhalb von 3 Jahren nach Abbruch wieder fortgesetzt werden, sofern ein entsprechendes Lehrgangsangebot besteht.

Die Lehrgangskonferenz entscheidet über den Ausschluss eines / einer TeilnehmerIn. Dies ist in schwerwiegenden Fällen zu jedem Zeitpunkt eines Lehrgangs möglich, insbesonders, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind (Verlust der Leitungsfunktion oder des Praxisfeldes, wiederholte Abwesenheit, Fehlen der selbstständig zu erbringenden Ausbildungsteile).

9. Rücktritt durch den / die TeilnehmerIn
Der / die TeilnehmerIn hat das Recht durch einseitige, schriftliche Erklärung von der Weiterbildungsvereinbarung zurückzutreten. Die Höhe der Stornierungsgebühr ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung:

Bis vier Wochen vor der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr bis zu 10% einer Semestergebühr bzw. des Teilnahmebeitrags bei Einzelseminaren einbehalten.
Danach fallen 100% des Teilnahmebeitrags an.
Vermittelt der / die TeilnehmerIn eine Ersatzperson, entfallen die Stornogebühren.

10. Allgemeines
Soweit einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam werden, wird dadurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung berührt.


INFO-ABEND Masterlehrgang Management sozialer Innovationen (MSI)

Wir laden zum Info-Abend ein!
Datum: 4. Juli 2013
Uhrzeit 18.30-19.30
Ort: Kardinal König Haus, Kardinal-König-Platz 3, 1130 Wien

Wir informieren Sie über Inhalte, Anforderungen und Rahmenbedingungen des Masterlehrgangs Management sozialer Innovationen (MSI). 


KOMPAKTTRAINING Integrale Organisations-entwicklung (OE)

Mehrphasige Ausbildung für Führungskräfte aus Wirtschaft, Sozialbereich und Beratung.
Beginn: Oktober 2013


„Extrawürst? Einheitsbrei?“
Großgruppenworkshop
25.-26.4.2013

ASOM-Workshop zum Thema "Individuelle Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Sozialraum organisieren. Was ist machbar?" bot vielfältige Gelegenheiten, sich zum aktuellen Stand der Fachdiskussion kundig zu machen und einzubringen.


banner_brueckenschlag_1

"Gerechter, nicht gerecht"

Organisationale Gerechtigkeit als Zumutung an Führung und Management

heisst das neue Buch von Norbert Schermann.

Link zum Carl-Auer-Verlag